Besteuerung der Renten, was steht unterm Strich
Die IGBCE Ortsgruppe Bottrop Nord-West hat zur Infoveranstaltung mit dem Thema Besteuerung der Renten eingeladen.
Steuerberaterin Frau Michaela van Beek erläuterte die Versteuerung von Alterseinkünften und welche Freibeträge (Übergangsfristen) anzurechnen sind. Dabei sind nicht nur die Renteneinkünfte sondern auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen. Die Höhe des Freibetrages ist abhängig davon, wann der Steuerpflichtige in Rente geht (Jahr des Renteneintritts). Bei der Ermittlung der Freibeträge sind Ehepartner getrennt zu betrachten.
Alois Thull, Bildungsbeauftragter der IG BCE Ortsgruppe, wies kritisch darauf hin, dass jede Rentenerhöhung dazu führen kann, dass die Freibeträge aufgebraucht werden und es im Einzelfall zur Steuerzahlung kommt. So kann auch die Zahlung der Energiepauschale zu einer Besteuerung führen.